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Darf Used Software in der EU weiterverkauft werden? Der Europäische Gerichtshof (EuGH, oberstes Gericht in der EU) fällte dazu ein richtungsweisendes Urteil. Demnach ist der Handel mit Gebrauchtsoftware grundsätzlich rechtmäßig. Das bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) am 17.7. 2013 vollumfänglich. Für Verkäufer, Käufer und Händler bietet dieses Urteil Klarheit und Rechtssicherheit.
Interessant ist, dass die Richter zum Teil sogar über die Forderungen des EuGH-Generalanwalts hinausgingen. Im Detail stellten Sie Folgendes klar:
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main urteilte später außerdem, dass Volumenlizenzen aufgesplittet werden dürfen.
Das Urteil geht auf den Erschöpfungsgrundsatz zurück. Er besagt, dass sich der Schutz eines Produkts, auf den der Inverkehrbringer Anspruch hat, mit dem Erstverkauf erschöpft. Im konkreten Fall darf der Hersteller einer Software dem Ersterwerber also nicht verbieten, die Software weiterzuverkaufen.
Der Handel mit gebrauchter Software ist grundsätzlich legal. Selbstverständlich müssen Käufer bestimmte Regeln einhalten, dazu gehört eine lückenlose Dokumentation des herstellerkonformen Verkaufsprozesses. Als Partner für rechtssichere Gebrauchtsoftware stellen wir den korrekten Kauf und Weiterverkauf sicher und liefern Ihnen alle nötigen Unterlagen.
Übrigens: Gebrauchte Software ist auch in der Schweiz legal. Dazu gibt es zum Beispiel ein Urteil des Kantonsgerichts Zug.