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Die Legalität des Handels mit Microsoft-Lizenzen aus Wiedervermarktung
In der Frage der Legalität des Handels mit Microsoft-Softwarelizenzen aus Wiedervermarktung sorgen klare rechtliche Leitlinien für Sicherheit. Der Europäische Gerichtshof setzte im Juli 2012 einen entscheidenden Präzedenzfall (Rechtssache C-128/11): Ein Softwarehersteller kann den Weiterverkauf von "gebrauchten" Lizenzen, die den Zugang zu heruntergeladenen Programmen ermöglichen, nicht verbieten.
Diese bahnbrechende Rechtsprechung erfuhr im Juli 2013 durch das Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. I ZR 129/08) eine weitere Bestätigung. Der BGH akzeptierte die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs uneingeschränkt. Damit ist der Vertrieb von gebrauchten Softwarelizenzen unter der Bedingung rechtlich zulässig, dass bestimmte Vorgaben eingehalten werden.
Klare Vorgaben für legale Transaktionen
Um sicherzustellen, dass der Handel mit gebrauchten Microsoft Softwarelizenzen den rechtlichen Vorgaben entspricht, sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
Ursprung und Zustimmung:
Die Softwarelizenz muss ursprünglich mit Genehmigung des Softwareherstellers im Gebiet der EU oder eines EWR-Vertragsstaats in den Umlauf gebracht worden sein.
Unbefristete Lizenz:
Es muss sich um eine unbefristete Lizenz handeln, die dem Ersterwerber eine zeitlich uneingeschränkte Nutzung gewährt.
Angemessenes Entgelt:
Die Nutzung muss gegen ein Entgelt erfolgen, das dem wirtschaftlichen Wert des Computerprogramms entspricht.
Kopien unbrauchbar machen:
Vor dem Weiterverkauf müssen alle Kopien für den Vorerwerber unbrauchbar gemacht werden.
Diese klar definierten rechtlichen Kriterien schaffen Transparenz und geben die Gewissheit, dass der Handel mit gebrauchten Microsoft Softwarelizenzen den gesetzlichen Standards entspricht. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Frage nach den zulässigen Ländern für den Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen ist von wesentlicher Bedeutung. Hierzu lieferte der Bundesgerichtshof im Urteil Az. I ZR 129/08 im Juli 2013 eine klare Antwort: Der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen ist im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) legal.
Diese bedeutende Entscheidung des Bundesgerichtshofs basiert auf der Anerkennung der Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs. Sie stellt sicher, dass der Handel mit gebrauchten Microsoft Softwarelizenzen innerhalb des EWR, der die 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein und Norwegen umfasst, rechtlich abgesichert ist.
Die Entscheidung für den Kauf von Microsoft Softwarelizenzen aus Wiedervermarktung erfordert besondere Achtsamkeit, um auf dem Markt seriöse Anbieter von unseriösen zu unterscheiden. Hier sind klare Kriterien, auf die Sie bei der Auswahl achten sollten:
Rechtliche Transparenz:
Klare Informationen über rechtliche Aspekte des Verkaufs gebrauchter Microsoft Software, empfohlen auch von der offiziellen Microsoft-Piraterie-Website.
Zertifizierungen und Partnerschaften:
Vorhandene Microsoft Partner ID und Zertifikate wie z.B. ISO-Zertifizierungen als Hinweis auf die Seriosität des Anbieters.
Nachprüfbare Herkunft:
Bestätigung des erstmaligen Inverkehrbringens der Lizenz in der EU oder einem anderen EWR-Vertragsstaat.
Unbefristete Lizenzen:
Anbieten von Lizenzen, die dem Ersterwerber zeitlich unbegrenzte Nutzung gewähren, im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen.
Transparenz über Lizenzdetails:
Detaillierte Informationen über angebotene Lizenzen, einschließlich der Softwareversion.
Wirtschaftlich angemessene Preise:
Entgelt für die Softwarenutzung sollte dem wirtschaftlichen Wert entsprechen, marktgerechte Preise.
Nachweis über Deaktivierung:
Bestätigung, dass alle Kopien für den Vorerwerber vor dem Weiterverkauf ordnungsgemäß unbrauchbar gemacht wurden.
Transparente Geschäftsbedingungen:
Klare und verständliche Geschäftsbedingungen, die den rechtlichen Rahmen und den Kaufprozess umfassen.
Gute Reputation:
Positive Bewertungen auf verschiedenen Portalen wie Google und TrustPilot.
Erweiterter Kundensupport:
Professioneller Kundensupport für Fragen, Problemlösungen sowie Bedarfsanalysen und Lizenzberatungen.
Eine sorgfältige Prüfung dieser Kriterien gewährleistet, dass Sie mit einem seriösen Anbieter zusammenarbeiten und rechtmäßig erworbene gebrauchte Microsoft Softwarelizenzen erhalten.
Die Volumenlizenzierung stellt eine bedeutende Möglichkeit für Unternehmen und Behörden dar, Software-Lizenzen in größerem Umfang zu erwerben. Diese Methode bietet nicht nur finanzielle Vorteile, sondern erleichtert auch die zentrale Verwaltung von Softwarelizenzen in größeren Organisationen. Insbesondere bei Microsoft, einem führenden Anbieter von Unternehmenssoftware, ermöglicht die Volumenlizenzierung eine effiziente Bereitstellung von Software in Unternehmen und Institutionen.
Beim Erwerb gebrauchter Volumenlizenzen von Microsoft sind verschiedene kritische Faktoren zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass der Kauf sowohl den Anforderungen von Audits als auch den rechtlichen Vorgaben entspricht.
Seriosität des Anbieters: Achten Sie darauf, nur von vertrauenswürdigen und autorisierten Händlern zu kaufen. Überprüfen Sie die Reputation des Anbieters und vergewissern Sie sich, dass er alle notwendigen Lizenzen und Berechtigungen besitzt.
Rechtskonformität: Achten Sie darauf, dass der Kauf und die Nutzung der Lizenzen aus Wiedervermarktung den geltenden Gesetzen und Microsofts Lizenzbedingungen entsprechen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Übertragungsdokumentation: Stellen Sie sicher, dass der Verkauf mit allen erforderlichen Übertragungsdokumenten durchgeführt wird.
Support und Wartung: Es ist ratsam, den Support und die Wartung für Volumenlizenzen aus Wiedervermarktung zu klären. In einigen Fällen kann der direkte Support von Microsoft eingeschränkt sein, und daher ist es wichtig zu verstehen, wie der Support und die Wartung für die erworbenen Lizenzen geregelt sind.
Die Konsultation von Experten oder das ständige Monitoring der aktuellen Richtlinien von Microsoft sind zusätzliche Schritte, um einen erfolgreichen und rechtskonformen Erwerb gebrauchter Volumenlizenzen zu gewährleisten.
Im Jahr 2014 brachte das Bundesgerichtshof (BGH) Klarheit bezüglich der Aufspaltung von Volumenlizenzen (Aktenzeichen I ZR 8/13).
Kernpunkte des BGH-Urteils:
Der BGH bestätigte die rechtliche Möglichkeit der Aufspaltung von Volumenlizenzen, vorausgesetzt, es handelt sich um eigenständige Nutzungsrechte. Ein anschauliches Beispiel hierfür ist der Verkauf mehrerer Microsoft-Office-Lizenzen unter einer einzigen Vertragsnummer.
Auszug (Aktenzeichen I ZR 8/13):
„Hat der Ersterwerber dagegen eine Lizenz erworben, die die Nutzung mehrerer eigenständiger Kopien des Computerprogramms erlaubt (sogenannte Volumen-Lizenz), ist er dazu berechtigt, das Recht zur Nutzung des betreffenden Programms für eine von ihm bestimmte Zahl von Nutzern weiterzuverkaufen und für die verbleibende Zahl von Nutzern weiter zu nutzen.“
Diese Klärung durch das BGH-Urteil schafft Verlässlichkeit und erleichtert die Handhabung von Volumenlizenzen. Für detailliertere Informationen oder spezifische Anfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.